Der Beitrag an die AHV/IV/EO beträgt neu 10,55 %, dh. je 5,275%
für
Arbeitnehmer und Arbeitgeber (bisher: 5,125%).
Der
Beitrag an die ALV (Arbeitslosenversicherung) beträgt 2,2 %, dh.
je 1,1% für
Arbeitnehmer und Arbeitgeber, für einen
Jahreslohn bis (neu) 148 200
Franken. Für Lohnbestandteile über 148 200 betragen
die Abzüge neu je
0,5%.
Vom massgebenden Lohn, der je
Arbeitgeber den Betrag
von (weiterhin)
2'300 Franken
im Kalenderjahr nicht übersteigt,
werden die Beiträge nur auf Verlangen der
Versicherten erhoben.